KFZ-Sachverständige-nauerz-gruppe-kaiserslautern-pirmasens-gutachten-wertermittlung-schaden
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Im Schadensfall – Nauerz 0631 351 69-60

Im Schadensfall sind wir Ihre erste Adresse in Kaiserslautern und Umgebung.


Als Sachverständigenbüro Nauerz erstellen wir Gutachten für Fahrzeuge jedweder Art und führen eine Fahrzeug-Bewertung mit Wertgutachten durch. Zuständig sehen wir uns neben Kaiserslautern und Umland auch für die Orte von Weilerbach, Enkenbach-Alsenborn, über Waldfischbach-Burgalben, bis Landstuhl und Winnweiler, nur um ein Paar zu nennen.

Sie entscheiden welche Leistungen Sie im Schadensfall möchten.


Rufen Sie jetzt an und überzeugen Sie sich selbst 0631 351 69-60.

KFZ-Gutachten

KFZ-Gutachten für bspw. Haftpflichtschäden oder Kaskoschäden erstellen wir Ihnen schnell, zuverlässig und unkompliziert.

Unfallrekonstruktion
Sie zweifeln die Unfallsicherung an? Oder werden sogar selbst beschuldigt falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht zu haben? Wir prüfen und ermitteln! Aufgrund vorliegenden Daten wie Bremsweg, Reifenspuren Reaktionszeit, sowie deformationsspuren an Karosserie o.ä. ermitteln wir zuverlässig den Unfallhergang und dokumentieren für Sie.
Schadensfeststellung nach einem Unfall
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Nach Verkehrsunfällen ist für den Geschädigten die Kenntnis der Schadenhöhe an seinem Fahrzeug zur weiteren Entscheidungsfindung relevant. Bevor eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparaturentscheidung erfolgt, ist stets die Kenntnis der genauen Instandsetzungskosten sowie weiterer Nebenkosten erforderlich. Sachverständigenbüro Nauerz ermittelt für Sie zuverlässig alle für Sie wichtigen Daten.
Wertgutachten

Sie wollen wissen was genau Ihr Fahrzeug noch wert ist? Sachverständigenbüro Nauerz bewertet Ihr Fahrzeug unter Anbetracht aller Faktoren wie z.B. Alter, Zustand, Schäden, regionaler Markt etc..

Wiederbeschaffungswert
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Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug vor dem Unfall bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Sachverständigenbüro Nauerz berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage und Gegebenheiten. Der Wiederbeschaffungswert für die Abrechnung auf Totalschadenbasis ist unumgänglich und kann nur von einem Sachverständigen ermittelt werden.

Leihfahrzeug
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Plötzlich steht man ohne Auto da – und nun? Sachverständigenbüro Nauerz kümmert sich um einen Leihwagen und klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Wir lassen Sie nicht einfach stehen! Zahlreiche Fahrzeuge stehen Ihnen aus unserem Fahrzeugpool zur Verfügung.

130% Regel – wirtschaftlicher Totalschaden? 

Nach einem Unfall mit einem erheblichen Schaden stellt sich schnell die Frage, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt? Lohnt es sich noch, das Auto zu reparieren? Ist eine Reparatur überhaupt möglich bzw. noch wirtschaftlich? Letztlich kann nur ein erfahrener Kfz Gutachter diese Fragen zuverlässig klären. Mit unserem Kfz Sachverständigenbüro haben Sie einen solchen an Ihrer Seite. Natürlich klären wir Sie auch über die 130% Regel auf.

Doch wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden? Dieser liegt vor, wenn die Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungsaufwand liegen. Also der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und Restwert des Unfallfahrzeugs.

  • Die Reparaturwürdigkeit liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten nach Einschätzung des Sachverständigengutachtens 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.
  • Wird die 130 Prozent Regel in Anspruch genommen, kann auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur möglich sein. Ein Kfz Gutachten liefert hierfür die zahlenbasierte Grundlage.
  • Die Instandsetzung bzw. Reparaturkosten dürfen dann aber maximal 30% über dem ermittelten Wiederbeschaffungswert aus dem Sachverständigengutachten liegen.
  • Wer als Geschädigter keinen Totalschaden als endgültige Lösung akzeptieren will, muss bei der Inanspruchnahme der 130% Regelung das Auto vollständig reparieren lassen und es danach noch mindestens 6 Monate nutzen.
  • Erfolgt keine Reparatur hat der Geschädigte auch keinen Anspruch auf den Integritätszuschlag.
  • Grundsätzlich ist die 130% Regel nur für Haftpflichtschäden nutzbar. Bei eigenem Verschulden (= Kaskofall) greift sie nicht.

KFZ-Sachverständige Nauerz

0631 351 69-60   •   info@nauerz-gruppe.de

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