Finanzdienstleistung

Finanzdienstleistung

Fahrzeugleasing oder Fahrzeugfinanzierung

Finanzierungs- & Leasingdienstleistungen

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Fahrzeugleasing und zur Fahrzeugfinanzierung. Je nach persönlicher Situation, Nutzungsverhalten und Wunsch nach Planungssicherheit kommen unterschiedliche Modelle in Betracht.

 

1. Klassische Schlussfinanzierung (Ratenkredit mit Schlussrate)

Bei der Schlussfinanzierung zahlen Sie während der Laufzeit feste monatliche Raten. Am Ende der Laufzeit ist das Fahrzeug vollständig bezahlt – entweder durch Begleichung einer höheren Schlussrate oder durch entsprechende Gestaltung der monatlichen Raten, sodass keine Restschuld verbleibt.
Merkmale:
• Sie werden wirtschaftlicher Eigentümer des Fahrzeugs.
• Keine Rückgabeverpflichtung.
• Keine Restwertabrechnung.
• Planungssicherheit durch feste Raten.

 

2. Zwei-Wege-Finanzierung

Während der Laufzeit zahlen Sie feste monatliche Raten. Am Vertragsende verbleibt eine vertraglich vereinbarte Schlussrate.
Am Ende der Laufzeit bestehen zwei Möglichkeiten:

• Ablösung der Schlussrate – das Fahrzeug geht endgültig in Ihr Eigentum über.
• Anschlussfinanzierung der Schlussrate – die Restschuld wird weiter finanziert.

Merkmale:

• Flexible Entscheidung am Vertragsende.
• Feste Kalkulationsbasis während der Laufzeit.
• Keine klassische Rückgabeverpflichtung wie beim Leasing.

 

3. Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing (Fahrzeugleasing mit Kilometerabrechnung) wird eine bestimmte Laufleistung vertraglich vereinbart. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Merkmale:

• Keine Restwertabrechnung auf Basis des Fahrzeugmarktwertes.
• Mehr- oder Minderkilometer werden gemäß vertraglicher Vereinbarung beim Fahrzeugleasing abgerechnet.
• Fahrzeugrückgabe am Vertragsende.

 

4. Restwertleasing

Beim Restwertleasing (Fahrzeugleasing mit Restwertabrechnung) wird zu Vertragsbeginn ein kalkulierter Restwert des Fahrzeugs für das Vertragsende festgelegt. Dieser Restwert basiert auf einer Prognose des voraussichtlichen Marktwertes zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs.

Abrechnungslogik am Vertragsende
Nach Ablauf des Leasingvertrags wird das Fahrzeug verwertet. Anschließend erfolgt eine Gegenüberstellung von kalkuliertem Restwert und tatsächlich erzieltem Verkaufserlös.

Minderwert
Liegt der tatsächlich erzielte Verkaufserlös unter dem vertraglich vereinbarten Restwert, entsteht eine Differenz. Diese Differenz ist vom Leasingnehmer zu 100 % auszugleichen. Die Höhe einer möglichen Nachzahlung ist nicht begrenzt und hängt von der Marktentwicklung ab.

Mehrwert
Liegt der tatsächlich erzielte Verkaufserlös über dem kalkulierten Restwert, entsteht ein Mehrerlös. Dieser wird in der Regel zu 75 % an den Leasingnehmer ausgeschüttet, während 25 % beim Leasinggeber verbleiben.

Abrechnung von Schäden und Fahrzeugzustand
Unabhängig von der Restwertabrechnung werden Fahrzeugschäden gesondert bewertet und abgerechnet. Bei Fahrzeugrückgabe wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt. Der Zustand des Fahrzeugs wird gemeinsam dokumentiert. Grundlage der Bewertung ist der anerkannte Schadenkatalog der DEKRA. Dieser unterscheidet zwischen vertragsgemäßem Gebrauch und abrechnungspflichtigen Schäden.

Abrechnungspflichtige Schäden werden unabhängig von der Restwertdifferenz gesondert berechnet.

Das Restwertleasing ist ein marktabhängiges Modell. Die Höhe eines möglichen Mehr- oder Minderbetrages ist im Voraus nicht begrenzbar und kann je nach Marktentwicklung in beide Richtungen deutlich ausschlagen.

 

Hinweis zur Rolle als Kreditvermittler

Die angebotenen Finanzierungs- und Leasingmodelle werden über externe Finanzierungspartner abgewickelt.

Finanzierungs- und Leasinggeber ist die:

Stellantis Financial Services
Stellantis Bank SA Niederlassung Deutschland
Siemensstraße 10
63263 Neu-Isenburg Deutschland

Kontaktdaten
Telefon: 06102 302-111
E-Mail-Adresse: info-de@stellantis-finance.com

Die Stellantis Financial Services ist Vertragspartner bei Finanzierungs- und Leasingverträgen. Sämtliche Fahrzeugleasing- und Finanzierungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Kunden und der Stellanits Financial Services zustande.

Wir treten in diesem Zusammenhang ausschließlich als Kreditvermittler auf.

Das bedeutet:
•     Wir beraten zu möglichen Finanzierungs- und Leasingmodellen.
•     Wir vermitteln den Abschluss entsprechender Verträge.
•     Die vertragliche Annahme, Prüfung und Genehmigung erfolgt durch den jeweiligen Finanzierungs- bzw. Leasinggeber.
•     Vertragsinhalt, Bonitätsprüfung, Abrechnung sowie die gesamte Vertragsdurchführung liegen in der Verantwortung des Finanzierungs- bzw. Leasinggebers.

Maßgeblich sind jeweils die Vertragsbedingungen der finanzierenden Bank bzw. Leasinggesellschaft.

 

Weitere Informationen der Stellantis Financial Services finden Sie unter: www.stellantis-financial-services.de/finanzieren-leasen

Unsere aktuellen Angebote finden Sie unter: www.nauerz-gruppe.de/angebote